Rechtsprechung
LG Hamburg, 12.02.1999 - 311 S 160/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,18521) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 1999, 464
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 10 U 147/09
Abgrenzung von Miete und Pacht bei der Überlassung eines vom Vermieter …
Zwar ist die in der erneuten Kündigung liegende Klageänderung (…OLG Brandenburg, Urt. v. 18.2.1998, OLGR 2001, 264 - 3 U 155/97; LG Hamburg, Urt. v. 12.2.1999, NZM 1999, 464 - 311 S 160/98) nach § 533 ZPO zulässig. - OLG Düsseldorf, 25.09.2003 - 10 U 14/03
Einstufung der Anmietung von Wohnraum zur Überlassung an einen Arbeitnehmer als …
Die aus Palandt-Weidenkaff (…62. Aufl., Rn. 88, Einf vor § 535 BGB) zitierte Entscheidung des LG Hamburg (NZM 1999, 464), wonach auf einen gewerblichen Mietvertrag das für Wohnraummietverhältnisse geltende Kündigungsrecht anzuwenden sein soll, wenn die Räume über längere Zeit als Wohnräume genutzt worden seien, ist nicht einschlägig.